Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intelli Projekt GmbH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intelli Projekt GmbH, 53123 Bonn, gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (z.B. Einkaufsbedingungen) des Kunden gelten nicht, es sei denn, Intelli Projekt GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Intelli Projekt GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

Das Angebot ist ausschließlich für Industrie, Handel und die freien Berufe zur Verwendung in der selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Intelli Projekt GmbHverkauft dem Kunden die im Kaufvertrag (nachfolgend: ”Vertrag”) bezeichneten Sachen (nachfolgend: “Produkte”).

1.2 Für das Produkt erhält der Kunde die vom Hersteller vorgesehene technische Dokumentation (Montage bzw. Installationsanleitung, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung).

1.3 Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstigen Unterlagen im Sinne von technischen Dokumentationen unterliegen im Allgemeinen fortlaufenden Veränderungen. Sie sind für Intelli Projekt GmbH bindend, soweit sie Teil eines von Intelli Projekt GmbH verbindlichen Angebotes bzw. Teil des Vertrages sind. Nicht bindende technische Dokumentationen werden durch Intelli Projekt GmbH als nicht bindend bezeichnet (“ungefähr”, “Abbildung ähnlich”, “ca.”). Nicht bindend und ggf. nicht mehr aktuell in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben oder Angaben auf Webseiten. Technische Änderungen in Katalogen, Webseiten und technischen Dokumentationen bleiben vorbehalten.

1.4 An Abbildungen, Zeichnungen, technischen Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstigen Unterlagen im Sinne von technischen Dokumentationen behält sich Intelli Projekt GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Intelli Projekt GmbH.

2. Garantien

2.1 Leistungsbeschreibungen über die verkauften Produkte stellen als solche keine Garantien im Sinne von § 443 BGB dar.

2.2 Soweit dem Kunden eine Garantieerklärung überlassen wird, begründet diese gegenüber Endkunden nur die sich aus dieser Garantieerklärung ergebenden Rechte.

2.3 Leistet ein Dritter aus der Lieferkette eine Garantie neben den gesetzlichen Rechten, so wird Intelli Projekt GmbH diese an den Kunden weitergeben. Für diese Fälle ist den Produkten eine Garantiekarte beigefügt, die der Kunde verbindlich unterschrieben an Intelli Projekt GmbH zurückleiten wird. Der Umfang der ggf. erteilten Garantie, ergibt sich aus dem Vertrag i. V. m. der Garantiekarte des Herstellers bzw. des Dritten. Zur Wahrung der Garantieansprüche kann sich der Kunde, im Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/ Mängeln, direkt an den Hersteller bzw. den Dritten wenden und muss dabei die Garantiebestimmungen des Herstellers bzw. des Dritten beachten, insbesondere die Unversehrtheit des Produktes, die Art der Meldung u. Ä. In vorstehendem Falle wird der Kunde auch Intelli Projekt GmbH im Hinblick auf die eventuelle Geltendmachung von Ansprüchen informieren und ihn über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller bzw. den Dritten auf dem Laufenden halten.

2.4 Intelli Projekt GmbH lässt gegen sich die Garantiebedingungen des Herstellers bzw. des Dritten aus vorstehendem Absatz insofern gelten, als zum einen die Verjährungsfrist für die Haftung wegen eines Sach- und/oder Rechtsmangels erst mit Kenntnis im Rahmen der Garantiebedingungen beginnt und zum anderen diese Frist durch die Untersuchung, Behebung und Austauschhandhabung seitens des Herstellers bzw. des Dritten bis zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen gehemmt ist.

3. Angebote, Zustandekommen des Vertrags

3.1 Vertragsangebote von Intelli Projekt GmbH, insbesondere die mit “Angebot” überschriebenen Leistungsaufstellungen, sind freibleibend.

Beabsichtigt der Kunde, auf deren Grundlage ein Vertragsverhältnis mit Intelli Projekt GmbH einzugehen, so bedarf es zum Zustandekommen des Vertrags, nach Eingang einer entsprechenden Erklärung des Kunden (z.B. Bestellung, Auftragserteilung), einer Annahme dieses Vertragsangebots durch Intelli Projekt GmbH (Auftragsbestätigung), soweit nicht ein gesonderter Vertragstext ausgefertigt wird.

3.2 Intelli Projekt GmbH ist berechtigt, ein Vertragsangebot des Kunden (Bestellung, Auftragserteilung) innerhalb von 14 Tagen nach Eingang (Zugang) anzunehmen.

3.3 Geht das Vertragsangebot des Kunden auf elektronischem Wege ein, so stellt eine Zugangsbestätigung auf gleichem Wege noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden an die im Angebot/im Vertrag angegebene inländische Anschrift des Kunden. Lieferungen in das Ausland erfolgen nach gesonderter Vereinbarung über die Kosten des Transports.

4.2 Mit Übergabe der Produkte an den von Intelli Projekt GmbH bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über. Intelli Projekt GmbH wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Kunden abschließen.

4.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer von Intelli Projekt GmbH. Ist eine eventuelle Nichtlieferung von Intelli Projekt GmbH zu vertreten, beruft sich Intelli Projekt GmbH auf diesen Vorbehalt nicht. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

4.4 Intelli Projekt GmbHist zu Teillieferungen berechtigt, soweit für den Kunden Teillieferungen nicht unzumutbar sind. Die aus solchen Teillieferungen für den Kunden entstehenden Mehrkosten trägt Intelli Projekt GmbH. Wünscht der Kunde eine oder mehrere Teillieferungen, so trägt er die Mehrkosten.

5. Lieferzeit, Haftung

5.1 Fixe Lieferfristen bestehen nicht, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Der Beginn der von Intelli Projekt GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

5.2 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.3 Wird Intelli Projekt GmbH trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B.: Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen) gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird Intelli Projekt GmbH in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird Intelli Projekt GmbH von ihren Leistungspflichten befreit.

5.4 Lieferverzug: Intelli Projekt GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 BGB oder von § 376 HGB (Fixhandelskauf) ist. Intelli Projekt GmbH haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von Intelli Projekt GmbHzu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Intelli Projekt GmbH haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von Intelli Projekt GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist Intelli Projekt GmbH zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von Intelli Projekt GmbHzu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Intelli Projekt GmbH haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von Intelli Projekt GmbH zu vertretende Lieferverzug, auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist jedoch die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.5 Im Übrigen haftet Intelli Projekt GmbHim Falle des Lieferverzugs für jeden vollendeten Monat Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes.

5.6 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

5.7 Kauf einer PV-Anlage zählt nicht als Fixgeschäft im Sinne von §286 Abs 1 oder 2 BGB

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt das Produkt ordnungsgemäß am vereinbarten Lieferort abgeliefert werden kann.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit und augenscheinliche Unversehrtheit (auch hinsichtlich der Dokumentation) zu überprüfen. Etwaige Mängel wird der Kunde Intelli Projekt GmbH unverzüglich, möglichst in Textform, mitteilen (Untersuchungs- und Rügepflicht).

6.3 Im Falle etwaiger Mängelrügen durch den Kunden ermöglicht und gewährt dieser Intelli Projekt GmbH und dessen Personal Zutritt zu den entsprechenden Geräten/Räumen bzw. Anlagen.

7. Vergütung, Preise

7.1 Die Vergütung für die Lieferungen und Leistungen von Intelli Projekt GmbH richtet sich nach dem Vertrag. Entsprechendes gilt für Zahlungsweise und Fälligkeit.

7.2 Skonti sind ausdrücklich zu vereinbaren, wenn sie nicht auf Rechnungen der Intelli Projekt GmbH bereits eingeräumt werden.

7.3 Soweit im Vertrag vereinbart, ist Intelli Projekt GmbH berechtigt, eine Vorauszahlung auf die gesamte Vergütung zu verlangen.

7.4 Im Übrigen sind alle Rechnungen von Intelli Projekt GmbH beim Warenübergang fällig und zahlbar.

7.5 Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden und ist der Kunde trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so ist Intelli Projekt GmbH, soweit sie selbst noch nicht geleistet hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.6 Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto von Intelli Projekt GmbH endgültig verfügbar ist.

7.7 Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

7.8.Sonderregelungen im Falle einer Miet-Kauf-Vereinbarung sind im Miet-Kauf-Vertrag geregelt.

8. Aufrechnung, Zurückbehaltung

8.1 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.

8.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Intelli Projekt GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache (verkauftes und geliefertes Produkt) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
9.2 Im Falle der Mietvereinbarung bleibt das Eigentum bei Intelli Projekt GmbH.
9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Intelli Projekt GmbHunverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Intelli Projekt GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Intelli Projekt GmbH entstandenen Ausfall.

9.4 Wird das Produkt mit anderen, Intelli Projekt GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Intelli Projekt GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Intelli Projekt GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Intelli Projekt GmbH.

9.5 Es gilt grundsätzlich ein Eigentumsvorbehalt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Eigentum mit der Bezahlung der letzten Kaufpreisrate (oder des vollständigen Kaufpreises) automatisch auf den Käufer übergeht.

10. Mängel, Haftung

10.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

10.2 Soweit ein Mangel des Produktes im Sinne von §§ 434, 435 BGB vorliegt, ist Intelli Projekt GmbH nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist Intelli Projekt GmbH verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Lieferort verbracht wurde.

10.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

10.4 Intelli Projekt GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Intelli Projekt GmbH beruhen. Soweit Intelli Projekt GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.5 Intelli Projekt GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Intelli Projekt GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.

10.6 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von Intelli Projekt GmbH auch im Rahmen von Abs.3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.7 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

10.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

10.9 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

10.10 Hat Intelli Projekt GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie im Sinne des § 443 BGB für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängelhaftung und deren Verjährung unberührt. Unberührt bleibt die Haftung von Intelli Projekt GmbH für fehlerhafte Produkte nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Unberührt bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11. Gesamthaftung

11.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

11.2 Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

11.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der Intelli Projekt GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Intelli Projekt GmbH.

12. Kennzeichen

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, Kennzeichen des/der Hersteller zu beachten, welche auf den Produkten aufgebracht sind. Dies gilt insbesondere für Marken.

12.2 Die Lieferung von Produkten unter einem Kennzeichen ist nicht als Zustimmung seitens Intelli Projekt GmbH zum Gebrauch dieses Kennzeichens für die daraus eventuell durch den Kunden hergestellten weiteren Produkten anzusehen. Entsprechendes gilt für Kennzeichen auf Verpackungen oder in der dazugehörigen technischen Dokumentation oder in Werbematerialien.

13. Technische Beratung

13.1 Etwaige anwendungstechnische Beratung von Intelli Projekt GmbH in Wort, Schrift oder durch Versuche außerhalb einer gesonderten Vereinbarung zur Beratung (vergütungspflichtiger Beratungsvertrag), erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von Intelli Projekt GmbH gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

13.2 Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von Intelli Projekt GmbH und liegen im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Für die Rechtsbeziehungen der Kunden und Intelli Projekt GmbHgilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGG). Handelsklauseln sind nach den einschlägigen INCOTERMS auszulegen.

14.2 Bonn ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarung. Intelli Projekt GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Gericht seines Sitzes gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

14.3 Erfüllungsort der Warenlieferung und aller sonstigen Ansprüche ist – soweit nicht anderweitig vereinbart – Intelli Projekt GmbH (Josef-Böcker-Str. 34, DE-53123 Bonn) sofern der Kunde Kaufmann ist.

14.4 Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen sollen in Textform erfolgen.

14.5 Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Rechtsfolgen im Falle der (Teil-)Unwirksamkeit richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.